Gemeindekirchenrat

Die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) sagt aus: „Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat“. Gemeinsam gestalten die Mitglieder des Gemeindekirchenrats das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen.

Alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal trifft der GKR. Die Mitglieder bringen neben Alltagswissen auch ihre beruflichen Fähigkeiten und ihre Gemeindekenntnis in die Arbeit mit ein. Zusätzlich bedarf es der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln.

Unsere GKR-Mitglieder arbeiten ehrenamtlich für und mit der Gemeinde für ein buntes und vielfältiges Gemeindeleben. Für einzelne Themen gibt es Ausschüsse, in die verschiedene GKR-Mitglieder ihre Fähigkeiten und Ideen einbringen.

Der HBA ist zuständig für die Finanzen und die Gebäude der Gemeinde. Er prüft Einnahmen und Ausgaben und die entsprechenden Haushaltsplanungen, kontrolliert die Bewirtschaftung und Nutzung des Gemeindevermögens und die Gebäude und technischen Anlagen.

Der KTA bildet die Schnittstelle zwischen dem Kindergarten und dem GKR. Die Kommunikation zwischen der KiTa, dem KiTa-Ausschuss und dem GKR erfolgt über den KTA. Ausserdem ist er für die Öffentlichkeitsarbeit der KiTa und für die Mitarbeitergespräche zuständig.

Der Öffentlichkeitsausschuss kümmert sich um die Erstellung des Gemeindebriefes und um Veröffentlichung von Informationen auf anderen zur Verfügung stehenden Kanälen – auch für andere Ausschüsse. Außerdem ist er für die Erstellung und Pflege der Internetpräsentation zuständig.

Der Verkündigungsausschuss ist zuständig für die Planung von Gottesdiensten und Veranstaltungen einschließlich der Planung der Musiker und Lektoren. Außerdem unterstützt er die Ausbildung Ehrenamtlicher und erarbeitet Gottesdienstformen.